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2149632 - Vergleichsnetto §23c SGB IV

Symptom

Gemäß GKV-Rundschreiben "Beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen);Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen nach § 23c SGB IV"  vom 13.11.2007, Punkt 3.1.3.1., entspricht das Vergleichsnetto dem Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitgeber gesetzlichen Sozialleistungsträgern zur Berechnung der Sozialleistung in einer Entgeltbescheinigung mitteilen muss und bleibt für die Dauer des Bezugs von Sozialleistungen unverändert. Erst, wenn eine Arbeitgeberleistung hinzukommt oder wegfällt, muß das Vergleichsnetto neu berechnet werden.

Im SAP-Standard wird das Vergleichsnetto (Lohnart /3SV) jedoch innerhalb des Fiktivlaufs SVNT monatlich neu errechnet, was nicht der o.g. Vorgabe entspricht.

 


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Environment

  • SAP Release unabhängig
  • Human Resources / HR / HCM

Product

SAP ERP 6.0

Keywords

Fiktivnetto, Fiktivberechnung , KBA , PY-DE-NT-NI , Social Insurance , How To

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