Symptom
Im Besprechungsergebnis der Spitzenverbände vom 20.04.2016, Punkt 4 "Beitragsrechtliche Beurteilung von Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung" wird klargestellt, dass es sich bei einer Abfindungsleistung nach dem BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) nicht um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung § 14 SGB IV handelt, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird.
Es handelt sich vielmehr um einen Versorgungsbezug nach § 229 SGB V in Form einer Kapitalleistung, die aufgrund § 202 SGB V an die Krankenkassen zu melden ist.
Diese Regelung gilt für alle Abfindungen aus bAV-Anwartschaften, die ab dem 01.07.2016 gezahlt werden und zwar sowohl nach beendetem als auch bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis.
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Environment
- SAP ERP 6.00 und höher
- Human Resources / HR / HCM
Product
Keywords
Betriebliche Altersvorsorge, bAV, Zahlstellenmeldeverfahren, Kapitalleistung, Abfindung, Versorgungsbezug, Versorgungsbezieher , KBA , PY-DE-FP-MV , SI Notifications , PY-DE-NT-NI , Social Insurance , How To
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