Symptom
Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/161) vom 14. Juli 2025 beinhaltet folgende Abschreibungsoptionen gemäß Einkommensteuergesetz:
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Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf eine degressive Abschreibung in Höhe von bis zu 30 Prozent in Anspruch genommen werden.
Die Abschreibung gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden. -
Für Elektrofahrzeuge ist eine degressive Abschreibung möglich, die mit einem Abschreibungssatz von 75% im Aktivierungsjahr der Anlage beginnt. Der Abschreibungszeitraum beträgt 6 Jahre.
Die Abschreibung gilt für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden.
Der Abschreibungsschlüssel DG30 bildet die o.g. Option a) grundsätzlich ab, ist aber nicht für alle Fälle exakt anwendbar, weil DG30 bei einem noch nicht gesetzten (Normal-)Abschreibungsbeginndatum im Anlagestammsatz bei der Anlagenbewertung dieses Abschreibungsbeginndatum entsprechend der (veralteten) Halbjahresregel setzen würde, und nicht gemäß der Pro-Rata-Regel zum Beginn der Zugangsperiode.
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Environment
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Sie verwenden SAP S/4HANA Cloud Public Edition 2508, und
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Sie haben einen Buchungskreis für Deutschland (1010).
Keywords
Investitionsbooster, Investitions-Booster, Turboabschreibung, Wachstumsbooster, E-Mobilität, Investitionsanreiz , KBA , FI-AA-AA-B-2CL , Transaction Figures / Valuation (Public Cloud) , FI-AA-AA-2CL , Basic Functions (Public Cloud) , How To
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